Diese Geschäftsbedinungen gelten für Hotelaufnahmeverträge (Beherbergungs-, Mietverträge) in unserem Falle für Ferienwohnungen.
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes/Vermieters hin kommt mit der entsprechenden Buchungsbestätigung des Hotels/Vermieters ein Vertrag zustande. Dieser ist auch für mündliche Zusagen verbindlich geschlossen.
1. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
2. Reservierte Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abreisetag spätestens bis 10.00 Uhr geräumt sein.
3. Sollten vereinbarte Ferienwohnungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, um gleichwertigen Ersatz, auch ausserhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
4. Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens bei der Abreise ohne Abzug und in bar fällig.
5. Bei Um-/Abbestellung (Stornierung) von reservierten Ferienwohnungen, werden wie folgt in Rechnung gestellt:
a) bis 28 Tage vor Anreise - keine Kosten
b) bis 10 Tage vor Anreise - 50% des vereinbarten Preises
c) 9 bis 0 Tage vor Anreise - 80% des vereinbarten Preises
Stornierungen jeglicher Art müssen vom Gast in schriftlicher Form getätigt und vom Vermieter bestätigt werden, um Gültigkeit zu erhalten.
Der Vermieter empfiehlt bei allen Reisen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung, um evtl. anfallende Stornogebühren vorzubeugen.
6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bei Weitervermietung reduziert sich die Ausfallzahlung des ursprünglichen Mieters um die Tage, an denen die gebuchte Wohnung anderweitig vermietet werden konnte.
7. Haustiere sind nur auf Anfrage gestattet.
8. Die Gäste in den Ferienwohnungen haften dem Vermieter in vollem Umfang für die durch sie selbst, ihrer Gäste oder von ihren mitgebrachten Haustieren fahrlässig verursachten Schäden.
Es obliegt dem Gast entsprechende Versicherungen abzuschließen.